Mit der Einzelinitiative hat eine einzelne stimmberechtigte Person im Kanton Zürich die Möglichkeit, ein Anliegen in den Kantonsrat zu bringen. Findet die Initiative keine 60 Stimmen, ist sie gescheitert. Unterstützen sie mindestens 60 Kantonsrätinnen und Kantonsräte, wird sie dem Regierungsrat überwiesen. Dieser legt dem Parlament Bericht und Antrag vor. Der Kantonsrat stimmt anschliessend darüber.
Der Kantonsrat beriet in der letzten Sitzung einen Antrag zur Änderung des Volksschulgesetzes. Die Einzelinitiative forderte, dass der Übertritt in die Sekundarstufe l selektionsfrei erfolgt und die Sekundarstufe wie die Primarstufe ohne Abteilungen und Anforderungsstufen geführt wird.
Das Anliegen erzielte gerade mal 49 Stimmen aus AL, SP und einem Teil der Grünen und war damit chancenlos. Die Initiantin begründete ihre Forderung damit, dass die Selektion in der Schule zu einem Zeitpunkt erfolge, an welchem die Begabung eines Kindes noch gar nicht sichtbar sei. Die Kinder hätten weniger Stress, wenn die Selektion erst auf das Ende der obligatorischen Schulzeit verschoben würde. Für diese Argumentation hatte der Kantonsrat kein Gehör. Auch die FDP unterstützte das Anliegen nicht, da es den Bedürfnissen der Kinder nicht gerecht würde. Kinder, die mal nun nicht gleich sind, muss man nicht mit einem Systemwechsel gleichschalten. Bereits 2025 ist im Kanton Zürich eine entsprechende Volksinitiative mangels Unterschriften nicht einmal zustande gekommen. Die gleichen Kreise wollten auch das Langzeitgymnasium abschaffen und sind im Kantonsrat ebenfalls klar gescheitert. Solche Experimente schaden der Schule nur.
Dieter Kläy, Kantonsrat